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Berufungsverhandlung gegen Gerd Honsik

23.1.2008 18:56 UTC · Post your comment (No Comments)

Bei der am 3.Dezember 2007 Berufungsverhandlung gegen den DENKER und HISTORIKER Gerd Honsik bestätigte das Wiener Oberlandesgericht - -wie zu erwarten - das Ersturteil von 18 Monaten unbedingter Haft nach dem NS-Verbotsgesetz.

Erlebnissbericht der Freunde Gerd Honsiks:
Um 11.00 Uhr vormittags wurde Gerd einem Schwerstkriminellen gleich, in Handschellen und von zwei Justizwachebeamten flankiert, im Saal F des Justizpalastes dem Richtersenat vorgeführt.

Gefaßt und ruhig ließ er das Blitzlichtgewitter der Fotografen der Systemmedien über sich ergehen und betrat erhobenen Hauptes den kleinen Verhandlungssaal, dem etwa 30 Zuhörer Platz fanden.

Der Richtersenat bestand aus zwei Männern und einer Frau. Den Anklagevertreter durfte Oberstaatsanwalt Herbert Körber spielen. Gerd wurde vom altbewährten Dr. Herbert Schaller - wie üblich - hervoragend vertreten.

Nach Verhandlungsbeginn schoß Staatsanwalt Körber seine paranoid anmutende Suada ab: Er (Honsik) hätte durch seine Weltnetz-Aktivitäten zahlreiche Nachahmer gefunden (?!). Die Frage Dr. Schallers, was denn eigentlich einen “Honsik-Nachahmer” kennzeichnet, vermochte der Ankläger nicht beantworten.
Ferner war auffällig, dass Dr.Köber VÖLLIG ZUSAMMENHANGLOS das Wort “Briefbomben” und den Namen “Gottfried Küssel” in seine Anklagerede einfließen ließ. Letztlich kam dieser gedoktorte Oberstaatsanwalt zu dem Schluß, dass aufgrund der “gefährlichen und gedanklichen Einstellung” des Herrn Honsik Strenge und Härte zu zeigen sei und forderte noch eine Erhöhung des seiner Ansicht nach “zu milden” Urteils von 1992.

Nch diesen 10 Minuten andauernden Sprechblasen und Worthülsen kam Dr.Herbert Schaller zu Wort und wies den Anklagevertreter darauf hin, dass er die Augen verschließe, da das sogenannte Verbotsgestz seit 1992 mehrfach geändert und erweitert worden sei (Leugnung des Holocaust) und so zu Ungunsten der Angeklagten immer weiter verschärft wurde. Aus diesem Grund sei schon das Strafausmß der ersten Verurteilung aus dem Jahre 1992 viel zu hoch gewesen.

Dr. Schaller weiter: Gerd Honsik wurde 1992 konkret wegen der “Auschwitzlüge” verurteilt, obwohl er sich mit dem Themenkomplex Auschwitz NIEMALS beschäftigt hat. Außerdem werden über die Opferzahlen in Auschwitz immer neue Zahlen in Umlauf gebracht und der Zusatzparagraph 3h (Leugnung des Holocaust) wurde ausschließlich dafür geschaffen Menschen, die gegen Paragraph 3a bis 3g (also sgg.Neo Nazis) nicht verstoßen und Geschichtsforschung betreiben, ebenfalls verurteilt werden können.

Schallers Ausführungen folgten Zitate von Persöhnlichkeiten der Zeitgeschichte :
GITTA SERENY - selbst Insassin des Lagers Auschwitz; Auschwitz war furchtbar, aber kein Vernichtungslager.

RAOUL HILBERG vor einigen Jahren im Interview im Standard; Man glaubt es kaum, der Holocaust ist erst zu 20 Prozent erforscht.

So wie auch Frijthof Meyer, der eingesteht, dass die Zeugenaussagen für Birkenau rar, unzuverlässig und widersprüchlich sind.

“Ein Frijthof Meyer wurde deshalb nie angeklagt”, so Dr. Schaller weiter und er verwies auf Artikel 10 der EU-Menschenrechtkonvention: “Jedermann hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten und Ideen ohne Eingriffe und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen ein.”

Durch den Meineid Dr. Jagschitz`s , der selber zugab, dass HISTORIKER PARTEI ERGREIFEN, erfolgte der Schuldspruch für Gerd Honsik.
Am Ende seines Plädoyers zitierte Dr. Schaller den ehemaligen Bundeskanzler Vranitzky: “DAS VERBOTSGESETZ WIDERSPRICHT DER ÖSTERREICHISCHEN VERFASSUNG.”
Zuletzt zitierte er noch Konrad Adam , der in der “WELT” vom 22.Feb. 2006 sagte: “Anders als das bekannte Glaubensbekenntnis läßt sich die Frage, ob es in Auschwitz Gaskammern gegeben hat, überprüfen, und zwar mit Hilfe der Wissenschaft. Gerichte braucht man dazu nicht.”

Gerd Honsik hat mit dem Buch “Freispruch für Hitler?” lediglich nach Sachbeweisen gesucht. Diese Sachbeweise wurdeb jedoch nie zugelassen.
Danach kam Gerd Honsik zu Wort. Er wies entschieden zurück,dass er jemals mit den Briefbombenverbrechen zu tun gehabt hat und er diesbezüglich auch einen Presseprozeß gewonnen hat. Des weiteren ist keiner seiner Mitarbeiter jemalswegen der sogenannten “Holocaustlüge” verurteilt worden.

Der Richtersenat zog sich zurück, um selbstgefällig das vermutlich ohnehin schon feststehende Strafausmaß zu “beraten”.
Erwartungsgemäß wurde die Strafe der Vorinstanz mit eineinhalb Jahren unbedingter Haft wegen Wiederbetätigung bestätigt.

FAZIT: Es lief wieder einmal ein “Prozeß” über die Bühne, der mit Recht und Rechtsstaatlichkeit überhaupt nichts mehr zu tun hat.
Die Politprozesse - vor allem in der BRD und der Republik Österreich - erinnern an Inquisitionstribunale, wo ebenfalls bereits vorher die Schuld feststeht und nur mehr “bestätigt” werden muß. So gesehen war dieser Prozeß ein Spiegelbild der Siegerjustiz, durch die rabiate Schwerverbrecher, Kinderschänder, Wirtschaftskriminelle usw. meist mit kleinen Haft- oder Geldstrafen davonkommen, Kritiker des verlogenen Systems dagegen mit mehrjährigen Haftstrafen in den Systemkerkern verrotten.

Anmerkung: In Spanien ist seit Ende 2007 das “Leugnen des Holocaust” keine Straftat mehr!!!

C.B.

Tags: Allgemeines · Repression

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