Der Inquisitionsprozeß von Klagenfurt
In Klagenfurt fand am Mittwoch, dem 27. Mai der erste Verhandlungstag im Inquistionsprozeß gegen Herbert Schweiger statt. Die „Anklage“ (alle juristischen Termini werden hier bewußt in Anführungszeichen gesetzt) wegen sogenannter „NS-Wiederbetätigung“ ist genauso kurios und pervers wie alles an diesem „Verfahren“. So ist Schweiger wegen einer Reihe von Passagen aus seinen Büchern „Deutschlands neue Idee“ und „Wahre dein Antlitz“ angeklagt, die nirgendwo sonst auf der Welt – noch nicht einmal in der Bundesrepublik – Widerspruch oder gar Strafverfolgung nach sich ziehen würden. Als Beispiel seien nachstehend fünf der inkriminierten Passagen der Anklage zitiert:
„Die Jugend soll zur Achtung der Arbeit erzogen werden, daher die Forderung, einen weiblichen und männlichen Arbeitsdienst einzuführen.“
„Der Wehrdienst ist Ehrendienst für Volk und Heimat. …Das oberste Gebot besteht darin, daß der deutsche Soldat nur für die Sicherheit des eigenen Volkes und Europas eingesetzt werden darf.“
„Die relativ mögliche Freiheit des Menschen innerhalb einer Volksgemeinschaft kann nur verwirklicht werden, wenn das Zins- und Zinseszinssystem beseitigt wird.“
„Gerade die Geschichte Österreichs hat vom Reichsgesichtspunkt aus gesehen eine deutsche und europäische Dimension und kann niemals von der Kleinheit des heutigen österreichischen Staatsgebildes her beurteilt werden.“
„Ein klassisches Beispiel dafür bietet der ‚Friedensvertrag‘ von Versailles. Es zeigt, wie eine willkürliche Grenzziehung, die sich nicht an ethnologische Tatsachen hält, das Unheil der Welt gebären kann.“
Den Stein ins Rollen gebracht hatten zwei Journalisten namens Bernhard Torsch und Arno Wiedergut, die Schweiger nach der „Politischen Akademie“ der AFP 2004 angezeigt hatten. Die beiden Denunzianten hatten Schweiger nach einem Gespräch, das am Rande dieser Veranstaltung geführt wurde, verschiedene Äußerungen unterstellt, die einen weiteren Punkt der „Anklage“ darstellen. An dieser Stelle muß hervorgehoben werden, daß Meinungsäußerungen im nichtöffentlichen Raum grundsätzlich keinerlei Tatbestand darstellen können, auch dann nicht, wenn dabei, wie im vorliegenden Fall behauptet wird, judenkritische Äußerungen gefallen sein sollen. Schweiger – und weitere Ohrenzeugen dieses Gespräches – bestreiten im Übrigen außerdem, daß derartige Äußerungen in dieser Form tatsächlich gefallen sind.
Das Nichterscheinen eines der beiden Denunzianten, Bernhard Torsch, führte am Mittwoch zur Vertagung des Prozesses auf unbestimmte Zeit, da dieser an einer schweren Krebserkrankung leiden soll. Interessant allerdings, daß Torsch noch am selben Tage auf seinem Internet-Blog „Lindwurm“ unter der Überschrift „Nazi-Anwalt Schaller will mich“ (http://lindwurm.wordpress.com/) über den Fall berichten konnte. Wer sich diesen Blog ansieht, kann eigentlich nur feststellen, daß es sich bei Herrn Torsch um einen pathologischen Deutschenhasser handelt, was vielleicht auch zu seiner Krankheit geführt haben dürfte: Denn Haß kann eben nicht nur blind, sondern auch krank machen…
Die Verhandlung selbst lief nicht unbedingt so, wie es die Regieanweisung für politische Schauprozesse vorsieht. Das Gericht war schlicht und ergreifend dem Anklagten geistig nicht gewachsen. Staatsanwalt Simmerstatter, ein Mann, den man sich vom Intellekt und seiner Physiognomie her eher als Schankgehilfen vorstellen könnte, stammelte: „Die Ewiggestrigen sind die Wegbereiter der Neonazis!“ Mit diesem Eingangssatz wollte der Ankläger die unbedarft wirkenden Geschworenen wohl beeindrucken und eine vermeintliche Gefährlichkeit des ehemaligen Waffen-SS-Offiziers suggerieren. Abenteuerlich und an Dämlichkeit nicht zu überbieten waren dann die Behauptungen, die der Staatsanwalt aufstellte: Laut dem Angeklagten sei die „deutsche Rasse“ die hochwertigste und die jüdische die niedrigste. Ferner befürworte dieser die Euthanasie und die „arische Reinhaltung“. Was allerdings nirgendwo in den angeklagten Büchern auch nur ansatzweise so steht, wie Verteidiger Dr. Schaller feststellen konnte. Dennoch: Für den Staatsanwalt habe der Angeklagte „verbrecherisches Gedankengut“ verbreitet.
Danach hatte der Verteidiger das Wort; dieser wandte sich dann dem Verbotsgesetz zu, das die rechtliche Grundlage für die Anklage darstellt. Dieses sei „kein Gesetz der Republik Österreich“, sondern laut Nationalrat „uns aufgezwungen“. § 3g VG sei ein Straftatbestand „ohne Tatbild“ und von „uferloser Weite“, wie der renommierte Strafrechtswissenschaftler Univ.-Prof. Rittler schon vor vielen Jahrzehnten den Gesinnungsparagraphen charakterisiert habe, so der Verteidiger. Dieser sprach daher von einem „rechtsstaatswidrigen Gesetz“.
Die Befragung von Herbert Schweiger durch den Richter wurde zum Desaster für letzteren. Schweiger versuchte, die wesentlichen Ereignisse der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts darzustellen, um seine geistige Prägung nachvollziehbar zu machen. Das interessierte jedoch das Gericht nicht, das nur kurze Antworten wünschte und die Ausführungen abwürgte. Richter Jenny stellte dann folgende Frage: „Was sind erbhygienische Maßnahmen?“ Der Angeklagte holte daraufhin eine Kopie des österreichischen Gesetzblattes vom 10. Juni 1981 hervor und las daraus vor. Hierbei handelte es sich unter anderem um Vorsorgemaßnahmen bei Schwangeren zur Verhinderung erbkranken Nachwuchses. Damit war der erste Versuch des Gerichts kläglich gescheitert, Schweiger NS-typisches Gedankengut nachzuweisen. Fast schon entschuldigend sagte Richter Jenny schließlich: „Ich kann nichts dafür, daß Sie hier vor Gericht stehen. Ich bin nur der Vorsitzende des Gerichts.“
Die nächste Frage des Vorsitzenden lautete: „Was verstehen Sie unter Großrasse im europäischen Raum?“ Wiederum wurden nur kurze Ausführungen zugelassen. „Sie sind für Arbeits- und Erziehungslager!“ war nun der Vorwurf an Schweiger. Dieser zog sofort einen Artikel der Tageszeitung Die Presse vom 18. Januar 2008 hervor, in dem von erlebnispädagogischen Aufenthalten krimineller Jugendlicher in Sibirien die Rede war und diese befürwortet wurden. Damit scheiterte neuerlich das Ansinnen des Gerichts, Schweiger mit NS-typischem Gedankengut in Verbindung zu bringen. Aufschlußreich war dann noch jener Wortwechsel zwischen Staatsanwalt und Angeklagtem, wo Schweiger Simmerstatter vorhielt: „Sie haben ja keine Ahnung!“ Ein Satz, den man getrost auf alle Beteiligten des Tribunals anwenden konnte.
Betrachtet man das Medienecho auf den Prozeß in den Tagen danach, so kann man jetzt schon feststellen, daß dieser Prozeß sein Ziel, Schweiger vor aller Welt zu brechen und zum Abschwören von seiner Gesinnung zu bringen, gescheitert ist. Man unterschätze den hohen Symbolgehalt dieses Prozesses nicht! Herbert Schweiger hat über sechs Jahrzehnte das volkstreue Lager in Österreich geprägt wie kein anderer, er verkörperte stets den Typus des Frontsoldaten und niemals den käuflichen, angepaßten Parteipolitiker. Schweiger steht nun innerhalb eines halben Jahrhunderts(!) das vierte Mal vor dem Schwurgericht. Die Strafandrohung von 20 Jahren ist bei einem 86jährigen lächerlich, da er statistisch gesehen diese Strafe nicht mehr absitzen kann. Für einen Mann in Schweigers Alter wäre aber jeder Tag, den ihm das Gefängnis von seiner verbleibenden Lebenszeit rauben würde, eine drakonische Strafe, die kaum noch überbietbar erscheint. Trotzdem hat Herbert Schweiger nicht kapituliert, sondern hat, einem Giordano Bruno gleich, seine Überzeugung nicht preisgegeben. Der Klagenfurter Prozeß sollte zu einem Fanal werden, Schweigers Ansichten – die nicht weniger als den Schlüssel zum Überleben der weißen Völker beinhalten – in die Welt zu tragen. Herbert Schweiger hat die geistigen Waffen für die Befreiung unserer Nation geschmiedet, nun liegt es an allen Nationalisten, diese Waffen einzusetzen!
Der Klagenfurter Inquisitionsprozeß wird am Mittwoch, dem 17. Juni um 9:00 Uhr im Verhandlungssaal 29 fortgesetzt (Landesgericht Klagenfurt, Dobernigstr.2, A-9020 Klagenfurt).
Andreas Thierry
Quelle: www.npd.de




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