Im so genannten “Nürnberger Prozess” begannen die Urteilsverkündungen.
Es handelte sich bei den “Nürnberger Prozessen” um Tribunale der Sieger des zweiten Weltkrieges, oder, wie der britische Historiker F.J.P. Veal sagte: “Die Fortsetzung des totalen Krieges mit juristischen Mitteln und die Fortschreibung der bedingungslosen Kapitulation.” Zeitgleich waren sie der für lange Zeit unantastbare Stempel der deutschen Schuld.
Folgende Grundsätze wurden vom Siegertribunal missachtet:
Unabhängigkeit der Richter
Ablehnung von Richtern wegen Befangenheit
Ausreichende (nicht behinderte) Verteidigung
Freie Zeugenaussagen
Wertung von Beweisen
Gleichheit vor dem Gesetz
Keine Strafe ohne bestehendes Gesetz
Straffreiheit für Taten unter Befehl oder Zwang
Niemand darf seinem Richter entzogen werden
Niemand darf in eigener Sache richten
Niemand darf für die Taten anderer zur Rechenschaft gezogen werden
Kein Gefangener darf gefoltert oder erpresst werden
Möglichkeit der Berufung
Die Ermordeten:
Joachim von Ribbentrop, Außenminister
Julius Streicher, Herausgeber der Wochenzeitung „Der Stürmer“
Wilhelm Keitel, Chef des Oberkommando der Wehrmacht
Alfred Jodl, Chef des Wehrmachtsführungsstabes
Wilhelm Frick, Reichsminister des Inneren
Dr. Ernst Kaltenbrunner, Chef der Sicherheitspolizei und des SD
Fritz Sauckel, Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz
Hans Frank, Generalgouverneuer in Polen
Dr. Arthur Seyß – Inquart, Reichskomissar in den Niederlanden
Alfred Rosenberg, Reichsminister für die besetzten Ostgebiete
Die Inhaftierten:
Baldur von Schirach, Reichsjugendführer
Karl Dönitz, Großadmiral (1943 – 1945)
Konstantin von Neurath, Reichsprotektor für Böhmen und Mähren
Albert Speer, Reichsminister für Bewaffnung und Munition
Dr. Erich Raeder, Großadmiral (bis 1943)
Walther Funk, Reichsbankpräsident (1939 – 1945)
Rudolf Heß, Hitlers Stellvertreter in der NSDAP
Bereits zuvor ums Leben gekommen:
Martin Bormann, Leiter der Parteikanzlei; Verbleib damals unbekannt; In Abwesenheit zum Tod durch Erhängen verurteilt.
Heinrich Himmler, Reichsführer SS; angeblicher Selbstmord am 23. Mai 1945 in Lüneburg
Hermann Göring, Reichsmarschall; wahrscheinlicher Selbstmord kurz vor der Urteilsverstreckung
Robert Ley, Reichsorganisationsleiter der NSDAP; wahrscheinlicher Selbstmord vor Prozessbeginn
zeitgenössischer Zeitungsausschnitt:
Der portugiesische Völkerrechtler Joao das Regras veröffentlichte im Februar 1947 in Lissabon unter dem Titel „Um Nuovo Direito International, Nuremberg” (Nürnberg, ein neues Völkerrecht) eine Studie des Nürnberger Prozesses. In ihr sind folgende Bewertungen zu lesen (aus „Nürnberg oder die Falschmünzer”):
„In Wirklichkeit haben sich in Nürnberg zwei Welten gegenübergestanden, die sich nicht verstehen konnten. Die materialistische Welt des Mammons und der demokratischen Heuchelei gegen die idealistische und heroische Konzeption eines Volkes, das sein Lebensrecht verteidigte … Wie könnte diese gesättigte und materialistische Welt den unerschütterlichen und heroischen Lebenswillen eines Volkes verstehen, das trotz seines Unmutes über seinen eingeschränkten Lebensraum, den es innehatte, unserer Kultur seit Jahrhunderten unsterbliche Werke geschenkt hat und das vor dem zweiten Weltkrieg an der Spitze aller entscheidenden Fortschritte der Technik unseres Jahrhunderts gestanden hat? … Es ist der Kanaillenmentalität der internationalen Presse würdig, über die Führer des deutschen Volkes trotz ihrer würdigen Haltung, als man eine unanständige Behandlung und ein ungerechtes Todesurteil über sie verhängte, noch herzufallen … Mit einer wahrhaft heroischen und der höchsten Bewunderung würdigen Haltung sind die Verurteilten von Nürnberg als Vorboten einer auf nationaler Grundlage aufgebauten sozialen Gerechtigkeit mit einem glühenden Bekenntnis der Liebe zu ihrem Volk und Ideal gestorben.”




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