Gegen Jahresende berichteten wir von einer Bürgerwehr in Wels, gegründet von
Ludwig Reinthaler.
Reinthaler wurde nun heute mitgeteilt, dass gegen ihn Ermittlungen
aufgenommen wurden, da ihn der Verfassungsschutz angezeigt hatte. Und zwar
wegen §279 Strafgesetzbuch (Bewaffnete Verbindungen*).
Die Ermittlungen wurden aber eingestellt. In einer Aussendung begrüßt das
Reinthaler: „Dank des Verfassungsschutzes ist es klargestellt, die
Bürgerwehr ist rechtens, sagt der Staatsanwalt!“
Die Bürgerwehr sorgte derweilen weiterhin für ziemliches Aufsehen: Antifa
und Volkspartei diskutieren im Hinterzimmer über „Integrationslösungen“.
Manche Medien versuchen den falschen Eindruck zu erwecken, die Bürger würden
kein Interesse für das Bürgerwehr-Ansinnen zeigen (siehe Anlage, PDF-Datei).
Bürgermeister Koits verurteilt fast täglich die angebliche „Hetze“. Und der
Welser Sicherheitsverein „Welser Nachtwächter“ wurde erst letzte Woche
wieder reaktiviert und soll angeblich mit bis zu „30.000 Euro“ von der
Sparkasse gefördert werden, um – wie es heißt – der „doch zu radikalen
Bürgerwehr den Wind aus den Segeln zu nehmen“. Der private Verein, gegründet
von Welser Unternehmern die professionelle Security-Dienste in Anspruch
nimmt, will laut eigener Vorgabe die „Stadt sicherer machen“.
Ständig tauchen Werbeflugzetteln der Reinthaler-Bürgerwehr in Wels und
Umgebung auf: Alle warten gespannt, wie es weiter geht. Wir werden weiterhin
berichten.
* § 279. (1) Wer unbefugt eine bewaffnete oder zur Bewaffnung bestimmte
Verbindung aufstellt oder eine bestehende Verbindung bewaffnet, sich in
dieser Verbindung führend betätigt, für sie Mitglieder wirbt, aushebt oder
militärisch oder sonst zum Kampf ausbildet oder die Verbindung mit
Kampfmitteln, Verkehrsmitteln oder Einrichtungen zur Nachrichtenübermittlung
ausrüstet oder mit Geldmitteln oder sonst in erheblicher Weise unterstützt,
ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.


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